Privates Baurecht

Wir vertreten gewerbliche Bauunternehmer und private Bauherren bei der Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben.

Unsere Mandanten sind Bauträger, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe. Wir vertreten Sie bei streitigen Auseinandersetzungen außergerichtlich und vor den Gerichten. Hierbei liegt unser Fokus auf einer einer wirtschaftlichen und schnellen Durchsetzung Ihrer Rechte, möglichst unter Vermeidung einer langjährigen, gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir helfen, beraten und vertreten bei Fragen zu:

  • Vertragsgestaltung und -überprüfung von BGB- und VOB/B-Verträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Abnahme
  • Vertretung bei Baumängeln und Bauverzug
  • Außergerichtliche Streitschlichtung
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
  • Absicherung von Vergütungsansprüchen
  • Gerichtliche Beweisverfahren
  • Prozessführung in allen Instanzen
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen