Arbeits­recht

Spezialisierung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts

 

Wir sind spezialisiert auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

Wir verfügen über fundierte und jahrzehntelange Erfahrungen auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und geben regelmäßig Schulungen im Arbeitsrecht.

 

Sie sind Arbeitnehmer oder Betriebsrat?  

Wir vertreten und beraten Sie gerne! Hierbei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandaten aus verschiedensten Branchen – und das bundesweit. Dies gilt auch für Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte gegenüber dem Arbeitgeber!

 

Wir beraten Arbeitnehmer zu folgenden Themen:

- Abfindung

- Abmahnung

- Änderungskündigung

- Arbeitsvertrag

- Aufhebungsvertrag

- Befristung und Klage auf unbefristete Beschäftigung

- Bonuszahlungen

- Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

- Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern

- Insolvenz des Arbeitgebers

- Kündigungsschutzklage

- Strategische und juristische Beratung bei der Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen

- Versetzung und Kündigung

- Vertragsgestaltung und -prüfung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen

- Zeugnisprüfung und -gestaltung

 

Schwerpunktmäßig beraten wir Betriebsräte zu folgenden Themen:

- strategische und rechtliche Beratung aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen

- Beratung und Vertretung bei Interessenausgleich und Sozialplan

- Beratung und Vertretung bei Verhandlungen und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen

- Bundesweite Schulung von Betriebsräten (Inhouse-Schulung oder extern)

- innerbetriebliche Vertretung und gerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsfragen

 

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Opfergelt war langjährig als Personalleiter und Unternehmensjurist einer deutschen Aktiengesellschaft tätig und verfügt daher über nachhaltige praktische Industrie- und Managementerfahrung.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Dörffer steht Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen bei Beratungen im Betrieb und der gerichtlichen Durchsetzung, aufgrund seiner verhandlungssicheren Englischkenntnisse auch gegenüber ausländischen Arbeitgeber, Aufsichtsräten oder Gesellschafterversammlungen in englischer Sprache (Cambridge Degree of Proficiency of English), zur Seite.